Einen schwarzen Gürtel muss man sich verdienen

Besondere Ehrungen beim 1. Judo-Club

15  Dan-Grade  auf  einem  Bild.  Der  Deutsche  Judo  Bund verleiht Frank Ulrich Lenz (Mitte) den 7. Dan, der 
Hessische  Judo-Verband  Werner  Stolzenburg  (links)  den 3. Dan  und  Axel  Salecker  den  5. Dan.  Die  Verleihungen erfolgten Corona-bedingt zeitlich verzögert.

Bild: Archiv 1. JCN

Einen Gürtel bekommt man nicht geschenkt,
schon gar nicht den begehrten „schwarzen
Gürtel. Das wissen alle, die eine Budo
Kampfsportart betreiben. Im Normalfall sind
es Prüfungen, die Aktive ablegen können,
wenn eine bestimmte Zahl an Monaten oder
Jahren regelmäßigen Trainings und
Kontinuität nachgewiesen werden. Der
eigene Verein muss die Verbandszugehörigkeit und das regelmäßige Training bestätigen. Meist werden die Prüfungen für die „bunten“ Gürtel (gelb bis braun) im eigenen Verein von lizensierten Prüfern abgenommen. Eine Dan- (Schwarzgurt-) Prüfung dürfen nur
lizensierte Prüfer abnehmen, die selbst einen Dan-Grad erworben haben und mit drei Personen eine Prüfungskommission bilden.

Bis zum 5. Dan (Schwarzgurt) können sich Judoka einer solchen Prüfung stellen, die von den Landesverbänden ausgerichtet werden, in Hessen der Hessische Judoverband (HJV). Doch es kommt im Einzelfall auch vor, dass ein Judoka keine Prüfung und somit keine höhere Graduierung anstrebt, aber ein Landesverband mit der Verleihung eines Dan Grades ein ganz besonderes Engagement für den Judo-Sport auszeichnen möchte. Dafür sprachen sich kürzlich der Ehrenrat des Deutschen Judo Bundes und der des Hessischen Judo-Verbandes gleich dreimal aus. Fast 50 Jahre halten Frank-Ulrich Lenz und Werner Stolzenburg ihrem 1. Judo-Club Nieder-Roden schon die Treue, 23 Jahre ist Axel Salecker beim 1. JCN. Doch nicht allein dafür erhielt das Trio vom Deutschen Judo Bund und dem Hessischen Judo-Verband hohe Auszeichnungen.